Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht von fundwort

fundwort verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erfahrenen Geschäftsgeheimnisse zu wahren und diesbezügliche Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

 

§ 2 Pflichten von fundwort

fundwort arbeitet als selbstständiges, unabhängiges Unternehmen. Es ist bemüht, entsprechend der Aufgabe und Terminvorgabe des Auftraggebers, die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen zu schaffen, objektiv zu beraten und die Interessen des Auftraggebers zu vertreten.

 

§ 3 Auftragsdurchführung durch fundwort bzw. Fremdfirmen

Bei der Auftragsdurchführung verpflichtet sich fundwort zur Abstimmung mit dem Auftraggeber. Entwürfe und die eingeholten Kostenvoranschläge und Terminpläne werden auf Anfrage zur Bewilligung vorgelegt.

fundwort überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Maßnahmen oder führt diese selbst durch. Es steht im Ermessen von fundwort , geeignet erscheinende Dritte hinzu zu ziehen. Diese werden ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Holt fundwort Fremdangebote ein oder gibt selbst ein Angebot ab, werden diese Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand berechnet, auch wenn der Auftraggeber den Auftrag anderweitig vergibt.

Für Aufträge, bei denen fundwort als Mittler auftritt, berechnet fundwort 15 Prozent des Auftragswertes als Bearbeitungspauschale. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Dritten erteilt werden, übernimmt fundwort gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung.

 

§ 4 Verpflichtungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, fundwort rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihm alle für die Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen fristgerecht und kostenlos zu liefern.

Der Auftraggeber versichert, fundwort nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber fundwort von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

Alle Texte und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Texte und Konzepte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von fundwort weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigtfundwort, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

fundwort überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

§ 6 Vergütung

Entwürfe und Texte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der fundwort-Honorarübersicht, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

Werden Entwürfe und Texte später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist fundwort berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten, die fundwort für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Kommt eine ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption aus Gründen, die fundwortnicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, bleibt der Honoraranspruch davon unberührt.

 

§ 7 Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von fundwort hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 Prozent der Arbeiten und 1/3 bei Ablieferung.

Bei Zahlungsverzug kann fundwort Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweiligen Basiszins verlangen, wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

 

§ 8 Sonderleistungen, Nebenkosten

Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

fundwort ist berechtigt, in Absprache mit dem Auftraggeber, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

Nebenkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, sind vom Auftraggeber zu erstatten: Darunter fallen Kosten für Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Reisen, Spesen, Organisation und Beschaffung, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten und Leistungen hinzugezogener Spezial-Unternehmen je nach Aufwand, sofern nicht im schriftlichen Angebot ausdrücklich enthalten. Umfangreichere Nebenkosten müssen zuvor vom Auftraggeber bewilligt werden.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Texten werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch die Eigentumsrechte übertragen. Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Fundwort behält sich das Eigentum an Manuskripten, gedruckten Unterlagen, Modellen etc. und die Vergabe der Nutzungsrechte bis zur vollständigen Vergütungszahlung vor.

 

§ 10 Haftung

fundwort verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Vorlagen, Filme, Briefings etc. sorgfältig zu behandeln. fundwort haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Vergütung.

fundwort verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Sofernfundwort notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.

Mit der Genehmigung und der Druckfreigabe von Entwürfen, Texten, TV- und Funkentwürfen und Slogans etc. durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Textund Bild.

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Slogans und andere Leistungen wie Produktnamen, TV- und Funkentwürfe entfällt jede Haftung von fundwort.

Für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit, Schutz- und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet fundwort nicht.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Anderenfalls ist fundwort lediglich zur nachträglichen, ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen.

Soweit der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung von fundwort. fundwort empfiehlt eine zusätzliche Prüfung seiner Texte durch einen Lektor oder Lektorin. Gerne geben wir Ihnen dazu Empfehlungen.

Bei der Vermittlung von Spendern oder Sponsoren findet keine steuerliche Beratung durch fundwortstatt. fundwort übernimmt keine Haftung für die steuerlichen Auswirkungen und empfiehlt eine Überprüfung durch Fachleute.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat fundwort nicht zu vertreten und berechtigen fundwort, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. fundwort wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

 

§ 11 Sonstiges

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von fundwort im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

fundwort darf den Auftraggeber auf seiner Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen.

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber fundwort 5 einwandfreie Belege. fundwortist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden.

 

§ 12 Schlussbemerkungen

Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von fundwort.